Beitragssatzung

In der ordentlichen Mitgliederversammlung des Karnevalverein Dieburg 1838 e. V. am 11.09.2019 in Dieburg wurde folgende Beitragssatzung beschlossen:

§ 1 Beitrag

  1. Der Mitgliedsbeitrag des Karnevalverein Dieburg 1838 e.V. beträgt mindestens 12,00 Euro pro Jahr. Freiwillig kann auch ein höher Mitgliedbeitrag entrichtet werden.

  2. Jedes Mitglied hat ohne Rücksicht auf den Tag des Eintrittes den für das Kalenderjahr festgesetzten Beitrag bis zum 31. Dezember jeden Jahres zu entrichten.

§ 2 Fälligkeit und Zahlweise

  1. Mitgliedsbeiträge werden im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren eingezogen. Der Mitgliedsbeitrag wird unter Angabe unserer Gläubiger-ID DE80KVD00000236567 und der Mandatsreferenz (Mitgliedsnummer) jährlich zum 1. Oktober eingezogen. Fällt dieser nicht auf einen Bankarbeitstag, erfolgt der Einzug am unmittelbar darauf folgenden Bankarbeitstag.

  2. Weist das Konto des Lastschriftverfahrens zum Zeitpunkt der Abbuchung des Beitrages keine Deckung auf, so haftet das Mitglied (bei Minderjährigen die gesetzlichen Vertreter) dem Verein gegenüber für sämtliche dem Verein mit der Beitragseinziehung sowie eventuelle Rücklastschriften entstehenden Kosten. Dies gilt auch für den Fall, dass das Konto erloschen ist, und das Mitglied dies dem Verein nicht mitgeteilt hat.

Version: 06.08.2019