Geschäftsordnung (Verein)

Der Verein gibt sich folgende Geschäftsordnung. Sie wurde von der Mitgliederversammlung am 11.09.2019 beschlossen.

§ 1 Jahreshauptversammlung

Zusätzlich zur Satzung finden bzgl. der Jahreshauptversammlung/ Mitgliederversammlung die folgenden ergänzenden Punkte Anwendung.

  1. Einberufung (geregelt in der Vereinssatzung § 8 Abs.5)

  2. Beschlussfähigkeit (geregelt in Vereinssatzung § 7 Abs.1)

  3. Versammlungsleitung

    Die Leitung obliegt dem 1. Vorsitzenden.

  4. Tagesordnung

    Die Tagesordnung der JHV muss folgende Tagesordnungspunkte enthalten:

    1. Begrüßung
    2. Totenehrung
    3. Berichte
      1. Bericht des 1. Vorsitzenden
      2. Bericht des Schatzmeisters
      3. Bericht des Schriftführers / Geschäftsführers
      4. Bericht der Kassenprüfer
    4. Aussprache zu den Berichten
    5. Entlastung des Vorstandes
    6. Wahlen (wenn nötig)
    7. Anträge
    8. Verschiedenes
  5. Wahlen (Regeln zur Durchführung / Ablauf)

    (alle drei Jahre Gesamtvorstand, ansonsten Nachwahlen falls erforderlich, Kassenprüfer s. § 1 Absatz 6)

    Aus der Versammlung sind ein Wahlleiter und zwei Wahlhelfer zu wählen. Der Wahlleiter leitet die Wahl des 1. Vorsitzenden. Alle weiteren Wahlen werden vom 1. Vorsitzenden geleitet. Die Wahlhelfer bleiben bis zum Ende aller Wahlen eingesetzt.

    Vor der Wahl sind die Kandidaten zu fragen ob sie kandidieren, und nach der Wahl sind sie zu fragen ob sie die Wahl (das Amt) annehmen. Ein abwesendes, wahlberechtigtes Mitglied kann gewählt werden, wenn dem 1. Vorsitzenden dessen schriftliche Willenserklärung vorliegt.

  6. Regelung Kassenprüfer

    Es sollen zwei Kassenprüfer gewählt werden, jeweils einer pro Jahr, für die Dauer von zwei Jahren. Damit ist bei Ausscheiden eines Kassenprüfers sichergestellt, dass der verbleibende Kassenprüfer die Vorgehensweise der Kassenprüfung kennt. Die Kassenprüfer haben die Mitgliederversammlung über das Ergebnis der durchgeführten Kassenprüfung zu berichten.

§ 2 Abteilungen

Der Karnevalverein Dieburg 1838 e.V. organisiert sich in folgender Abteilungsstruktur. Die abteilungsinterne Struktur und Organisation obliegt der jeweiligen Abteilung.

  1. Aktivenbeirat

    Der Aktivenbeirat hat die Aufgabe, die Geselligkeit und den Austausch ehemaliger vereinsaktiver Mitglieder zu fördern. Er setzt sich aus von Mitgliedern des Aktivenbeirates gewählten Personen zusammen.

  2. Bautrupp

    Der Bautrupp kümmert sich um den Aufbau und Erhaltung des Bühnenbildes für die Fastnachtssitzungen. Den jährlich neuen, kundenspezifischen Aufbau von Bühnenrequisiten und die Instandhaltung sowie liebevolle Restaurierung der Umzugswagen des Vereins.

  3. Bühnenaktive

    Die Abteilung Bühnenaktive besteht aus aktiv auf der Fastnachtsbühne tätigen Personen. Sie erstellt alljährlich ein fastnachtliches Bühnenprogramm mit Vorträgen, Gesang, Tanz und Show- Elementen. Sie unterstützt auf Wunsch alle Bühnenaktive auch im kreativen Bereich.

  4. Fastnachtszeitung

    Die Abteilung Fastnachtszeitung kümmert sich um die Erstellung, den Vertrieb, die Logistik und die Buchhaltung der Werbeanzeigen der Dieburger Karnevalszeitung sowie den Verkauf der Zeitung.

  5. Jugendabteilung

    Die Jugendabteilung „KV(D)Teenies“ hat die Aufgabe Jugendliche KVD-Mitglieder zwischen 13 bis 17 Jahren an die vielfältigen Aufgaben des Vereins heranzuführen und für weitere Abteilungen zu begeistern. Neben gemütlichem Beisammensein, Spielen, Kochen, Backen, Ausflügen, Übernachtungen, dem Mitgestalten von KVD-Events und vielem mehr, werden den Jugendlichen die einzelnen Bereiche des KVDs vorgestellt, sodass sie sich in diese einbringen können. Die Jugendlichen planen ihre Aktionen selbstständig und können ihre Wünsche und Vorstellungen jederzeit in die Tat umsetzen. Hierbei werden sie von Erwachsenen KVD-Mitgliedern begleitet und unterstützt.

  6. Kassendienst

    Der Kassendienst ist für die Zugangskontrolle und der Einhaltung des Jugendschutzes bei Veranstaltungen des KVD verantwortlich. Er übt während den Veranstaltungen das Hausrecht für den Verein aus. Weiterhin liegen die dekorative Herrichtung des Gastraumes mit Werbematerial, Flyern, Liedzetteln und der Verkauf von “Fastnachtsdevotionalien“ im Umfeld der Sitzungen in der Verantwortung des Kassendienstes.

  7. Kinder- und Jugendgarde

    In der Kinder- und Jugendgarde tanzen Kinder ab dem Vorschulalter bis 17 Jahren Garde- und Showtanz. Derzeit besteht die Kinder- und Jugendgarde aus vier, altersstrukturierten Mädchen- und einer Jungengruppe mit jeweils 16 - 20 Kindern im Alter von 4 - 14 Jahren und einer Jugendgruppe von 14 - 17 Jahren. Die Gruppen werden jeweils von 2 - 3 Trainerinnen betreut. Neben den Tanzauftritten nehmen die Kinder in Uniformen auch an den Fastnachtsumzügen teil. Auch außerhalb der Kampagne finden Tanzauftritte statt.

  8. Kinderkomitee

    Aufgabe des Kinderkomitees ist die Gestaltung und die Organisation der Kindersitzungen des KVD und des Kindermaskenballs am Kinderfastnachtssonntag. Darüber hinaus koordiniert es die Termine des aktiven Kinderprinzenpaares und übernimmt hierfür die Abstimmung mit den Kindertagesstätten und weiteren Einrichtungen.

  9. Merchandising

    Die Abteilung Merchandising hat die Aufgabe, geeignete Werbematerialen und Fanartikel für den Verein zu entwerfen und einzukaufen. Weiterhin den Verkauf und die Bewerbung dieser zu organisieren, die jährliche Bestückung und Abrechnung der Verkaufsstellen in Dieburg und Umgebung durchzuführen sowie eine jährliche Inventur dieser Artikel mit Meldung an den Schatzmeister vorzunehmen.

  10. Plakettenverkauf

    Die Abteilung Plakettenverkauf hat die Aufgabe, den Verkauf der jährlichen Zugplaketten des Vereins zu organisieren und durchzuführen. Dies umfasst unter anderem die Organisation der Plakettenverkäufer und die Verteilung auf die Verkaufsstellen ab Martinsmarkt.

  11. Prinzengarde

    Die Dieburger Prinzengarde engagiert sich vielseitig rund um die Dieburger Fastnacht. Ihre Hauptaufgabe an den närrischen Tagen ist die Begleitung und der Schutz des Prinzenpaares. Sie tritt an den Sitzungen des Vereins auf. Darüber hinaus nimmt sie an Veranstaltungen, wie Gardetreffen, Umzügen und der Straßenfastnacht teil. Die Damengarde der Prinzengarde präsentiert im Rahmen der Sitzungen jährlich einen neuen Gardetanz.

  12. Tanz

    Die Abteilung Tanz bildet sich aus verschiedenen Garde- und Showtanz-gruppen des Vereins. Die Tänzerinnen und Tänzer verteilen sich auf die folgenden Tanzgruppen:

    • Jugendballett (15 - 18 Jahre)
    • Hofballett (18+ Jahre)
    • Damengarde der Prinzengarde (18+ Jahre)
    • Männerballett „Heihupper“ (18+ Jahre)

    Jede Tanzgruppe präsentiert jedes Jahr in den Sitzungen und zu verschiedenen Anlässen ein bis zwei thematische Tänze. Die einzelnen Tanzgruppen studieren die Tänze das ganze Jahr über ein und führen zudem ganzjährig gesellige Aktivitäten durch.

  13. Technik

    Die Technik kümmert sich während der KVD-Veranstaltungen um die ton-, licht-, medien-, und energietechnischen Anlagen des KVD. Weiterhin ist sie verantwortlich für den Erhalt und die Instandhaltung der technischen Anlagen des Vereins.

  14. Wirtschafts- und Festbetrieb

    Die Abteilung kümmert sich bei den Veranstaltungen und Festen im Zeughaus um die Terminierung des Auf- und Abbaus, den Einkauf der Speisen, Getränke und der Deko. Der Abteilung stellt das ehrenamtliche Personal für die Veranstaltungen zusammen und teilt diese in Schichten ein. Außerdem ist sie für den Einkauf, die Vermietung und Pflege des Vereinsheims verantwortlich.

§ 3 Arbeitskreis

Das Ziel der Gründung von KVD-Arbeitskreisen (AK) ist es, KVD-Mitgliedern, die bislang nicht oder nur im geringen Maße im Vereinsleben aktiv sind, die Arbeit in den Abteilungen und im KVD-Vorstand näher zu bringen und durch die Übertragung von Teilverantwortungen zu motivieren. Weiterhin ist es Ziel, durch die Bildung von Arbeitskreisen die Vielzahl der Aufgaben des Vereins auf mehrere Personen zu verteilen. Der Arbeitskreis wird mit grundsätzlichen finanziellen Entscheidungsbefugnissen versehen. Über die Vereinshomepage hat die Gesamtheit der KVD-Mitglieder jederzeit Überblick über die vorhandenen Arbeitskreise. Das Interesse zur Mitarbeit kann über info@karnevalverein-dieburg.de angemeldet werden.

  1. Gründung:

    Der geschäftsführende Vorstand (gV) ruft Arbeitskreise ins Leben. Er unterscheidet zwischen permanenten und temporären Arbeitskreisen.

    • Er legt den konkreten Auftrag fest.
    • Er legt pro Arbeitskreis fest für welchen Zeitraum er einberufen wird.
    • Er legt die finanziellen Entscheidungsbefugnisse pro AK fest.
    • Er bringt diesen AK in den Gesamtvorstand informativ ein.

    Die Erstauswahl der interessierten Mitarbeitenden (Mitglieder) kann direkt bei Bekanntgabe im Gesamtvorstand und per Mail an den gV erfolgen.

    • Der Arbeitskreis wird initial von einem mitarbeitenden Vorstandsmitglied eingeladen.
    • In der konstituierenden Sitzung bestimmt/wählt der AK einen Sprecher des Arbeitskreises
  2. Das Arbeiten im Arbeitskreis:

    • Im Arbeitskreis arbeiten alle gleichberechtigt und haben bei internen Entscheidungen gleiches Stimmrecht.

    • Alle Mitglieder, die mitarbeiten möchten, werden mit Aufgaben versorgt oder arbeiten an einer konkreten Aufgabenstellung zu. Es wird ein Verantwortlicher je Aufgabe genannt.

    • Alle Mitglieder haben über den Sprecher Zugriff auf alle Informationen.

    • Pro Sitzung wird ein Ergebnisprotokoll erstellt und an info@karnevalverein-dieburg.de gesendet.

    • Jedwede öffentliche Kommunikation muss über den gV erfolgen.

  3. Aufgaben des Sprechers des Arbeitskreises:

    • Einladung zu den AK Sitzungen.

    • Koordination der Aufgaben die zur Erfüllung des Auftrages nötig sind.

      • Zuordnen von Detailaufgaben an einzelne Mitglieder.

      • Einfordern der konkreten Ergebnisse.

    • Regelmäßiger Bericht im Gesamtvorstand

      • zum Status,
      • zu nächsten Aktivitäten,
      • bzgl. Entscheidungsbedarfe.
    • Dokumentation und Sammlung aller für das Ergebnis notwendigen Unterlagen.

    • Übergabe der Originaldokumente an das entsprechende Vorstandsmitglied, sobald dies nötig ist (z. B. Rechnung nach Bestätigung des Vorstandes an den Kassenwart).

    • er sorgt dafür, dass Entscheidungen, die die finanziellen oder andere Befugnisse überschreiten im Gesamtvorstand eingebracht und zur Entscheidung gebracht werden.

Version: 12.08.2019